Journalistenkodex

Der Journalistenkodex in der Schweiz wird durch die „Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten“ definiert. Dieser Kodex wird auch als „Pressekodex“ bezeichnet und wurde vom Schweizer Presserat festgelegt. Er enthält Richtlinien für ethisches Verhalten im Journalismus. Zu den Hauptprinzipien gehören:

  1. Wahrheit: Die Achtung vor der Wahrheit sowie das Recht der Öffentlichkeit auf Information sind oberste Gebote der Presse.
  2. Unabhängigkeit: Die Unabhängigkeit von Interessen, die die freie Meinungsbildung beeinträchtigen könnten, ist zu wahren.
  3. Fairness: Die Presse achtet Privatleben und Intimsphäre des Menschen; sie verzichtet auf unangemessene Angriffe persönlicher Art.
  4. Menschenwürde: Die Presse anerkennt die Wahrung der Menschenwürde.
  5. Sorgfalt: Die journalistische Berufsausübung verlangt eine sorgfältige Recherche nach Wahrheit und die faire Darstellung der gefundenen Informationen.
  6. Berufsethik: Die Presse verpflichtet sich zu einem lauteren innerjournalistischen Wettbewerb.
 

Diese Grundprinzipien sind in einzelne Richtlinien unterteilt, die konkrete Anweisungen für die journalistische Arbeit geben. Der Schweizer Presserat ist auch für die Beurteilung von Beschwerden zuständig, die im Zusammenhang mit diesen Richtlinien stehen.